Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zum Konzept der Zuschussrente von Ursula von der Leyen

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  • Die vorgelegten Zahlen beziehen sich laut Ministerium auf Fallgestaltungen, in denen Beschäftigte 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, keine Erwerbsunterbrechungen und weder Kindererziehungszeiten noch Pflegezeiten aufweisen. Damit bleiben aber bei einer Regelaltersgrenze von aktuell bereits über 65 Jahren wenigstens weitere zehn Jahre der Erwerbsbiografie nicht berücksichtigt. Allenfalls könnte es sich dabei um Personen handeln, die in den verbleibenden Jahren im erwerbsfähigen Alter arbeitslos waren oder einer selbständigen Erwerbsarbeit nachgingen. Wenn dies jedoch der Fall ist, sollte Versorgungsdefiziten zielgerichtet durch eine bessere rentenrechtliche Absicherung dieser Tatbestände entgegengewirkt werden.
  • Mit den Rentenreformen von 2001 und 2004 hat der Gesetzgeber eine langfristige Senkung des Rentenniveaus eingeleitet, um die Beitragsbelastung der künftigen Erwerbstätigen zu begrenzen. Zugleich wurden staatliche Fördermaßnahmen eingeführt, mit denen der Aufbau einer individuellen ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge subventioniert wird. Damit soll gezielt auch Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen der Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge ermöglicht werden. Sofern Versicherte diese Förderung nutzen, wird – nach den Berechnungen der Bundesregierung, wie sie im Rentenversicherungsbericht 2011 veröffentlicht wurden – im Alter zwar ihr Rentenniveau geringer, das Niveau ihrer Alterseinkünfte aus gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorge insgesamt aber sogar höher ausfallen als heute. Das Rentenniveau (vor Steuern) sinkt danach zwar im Zeitraum von 2008 bis 2025 von 50,5 Prozent auf 46,2 Prozent, das Versorgungsniveau (vor Steuern) einschließlich Riester-Rente steigt aber auf 51,3 Prozent an (Übersicht B 8 im Rentenversicherungsbericht 2011).
  • In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine niedrige gesetzliche Rente nicht zwangsläufig mit Armut im Alter gleichzusetzen ist. Hierauf hat auch die Bundesregierung in der Vergangenheit zu Recht immer wieder hingewiesen; so etwa ausdrücklich im Alterssicherungsbericht 2008. Armut ist zudem stets im Haushaltskontext zu sehen: Von Armut im Alter kann man nicht sprechen, wenn zwar das eigene Einkommen eines Versicherten niedrig ist, sein Ehepartner jedoch über ein entsprechend hohes Alterseinkommen verfügt. Der Zusammenhang zwischen Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und Altersarmut ist deshalb weitaus komplexer, als es überschlägige Betrachtungen von Rentenzahlbeträgen auf Individualebene nahelegen.
  • Die jetzt vorgelegten Berechnungen sind als zusätzliche Argumentation zu Gunsten der Einführung einer Zuschussrente nicht geeignet. Die Zahlenbeispiele gehen laut Annahmen ausdrücklich davon aus, dass die Versicherten neben der gesetzlichen Rente keine zusätzliche Vorsorge haben. Bei Umsetzung der Pläne des Ministeriums bestünde in diesen Fällen allerdings auch kein Anspruch auf eine Zuschussrente, da diese langjährige Zusatzvorsorge und im Übrigen 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetzen.
  • Es ist davon auszugehen, dass es bei Einführung der Zuschussrente zu Mehrbelastungen käme, die von den künftigen Steuerzahlern und auch von den Beitragszahlern finanziert werden müssten.

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